Immer wieder klagen pflegebedürftige Menschen darüber, dass ihnen zwar professionelle Pflege zuteil wird, jedoch für ein paar freundliche Worte oder gar ein kurzes Gespräch keine Zeit bleibt.
Auch die Pflegedienste, vor allem die ausführenden Pflegekräfte, bedauern dies. Doch ihre Arbeit wird durch genau vorgegebene Verrichtungen (z. B. eine große Morgentoilette) definiert und vergütet, die dann innerhalb einer bestimmten Zeit (für die große Morgentoilette etwa 20 Minuten) erledigt sein muss. Sonst rechnet sich dieser „Dienst am Menschen“ nicht. Doch Menschen sind keine Werkstücke, die an irgendeiner Norm gemessen werden könnten.
Darum steht „Mit-Menschlichkeit“ bei professionellen Senioren-Assistenten ganz obenan. „Taktung“ und Leistungsvorgaben sind ihnen fremd, denn ihre Dienste orientieren sich einzig und allein an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Senioren selbst. Sie sind für die Menschen und ihr ganz persönliches Wohlbefinden da.
Mehr noch: Dieses sehr enge, private und in höchstem Maße auf Vertrauen basierende Zusammenwirken wird nicht durch wechselnde Dienstpläne und Personen verändert, denn Senioren-Assistenz ist personengebunden. Die Beteiligten sind völlig frei und unabhängig in ihrer Entscheidung, wer mit wem in welcher Art und welchem Umfang tätig werden soll. „Selbstbestimmt statt fremdbestimmt“ heißt das Prinzip.
Mit dieser Philosophie können sich die qualifizierten Senioren-Assistenten übrigens in Übereinstimmung mit der „Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen“ sehen: Diese hatte sich kürzlich vehement gegen jegliche Bestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene gewandt, die Tätigkeit von Ärzten und Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen zu normieren. Wörtlich heißt es in einer Erklärung vom 2. März 2016: „Das sensible Feld der Gesundheit ist für Normungsbestrebungen völlig ungeeignet. Eine weitere Regulierung der Patientenversorgung ... wird der individuellen Beziehung zum Patienten nicht gerecht.“
Nach Überzeugung der Mitgliedsverbände ... gebe es in Deutschland umfassende gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen für die Ausübung der Gesundheitsberufe sowie transparente und evidenzbasierte wissenschaftliche Leitlinien. Diese bildeten die Grundlage für die stets situationsabhängige und selbstbestimmte Berufsausübung.
So gibt auch die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V. ihren Mitgliedern anspruchsvolle und verbindliche Qualitäts- und Ethikleitlinien für ihre Berufsausübung vor.